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	<title>bewegliche lettern &#187; Urheberrecht Archiv  &#8211; bewegliche lettern</title>
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	<description>medienwandel in gutenbergs welt</description>
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		<title>Lesenswert: Güntner über Wylies &#8220;Odyssey Editions&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Aug 2010 22:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lesenswert]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Andrew Wylie]]></category>
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		<description><![CDATA[In der NZZ vom Wochenende schreibt Joachim Güntner über Andrew Wylies wundersame Wandlung vom Literaturagenten zum Verleger. Unter dem Namen &#8220;Odyssey Editions&#8221; bietet Wylie bekanntlich Backlist-Titel von namhaften Autoren, die er unter Vertrag hat, selbst als E-Books an. Güntner streicht dabei einen Punkt hervor, der in der Diskussion über Wylies Verlagsambitionen bisher nicht recht zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der NZZ vom Wochenende schreibt Joachim Güntner über Andrew Wylies wundersame Wandlung vom Literaturagenten zum Verleger. Unter dem Namen &#8220;Odyssey Editions&#8221; bietet Wylie bekanntlich Backlist-Titel von namhaften Autoren, die er unter Vertrag hat, selbst als E-Books an. <span id="more-870"></span></p>
<p>Güntner streicht dabei einen Punkt hervor, der in der Diskussion über Wylies Verlagsambitionen bisher nicht recht zur Geltung kam: Dass sich Wylie für die Publikationen von &#8220;Odyssey Editions&#8221; wie selbstverständlich bei den Leistungen Printverlagen bedient, die diese Werke ursprünglich veröffentlicht hatten:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die E-Books, die dort erscheinen, bieten den Text ja nicht in der ursprünglichen Manuskript-Fassung, sondern gemäss der gedruckten Ausgabe. Lektoren haben ihn bearbeitet, Verlagsvertreter haben ihn im Buchhandel beworben, Marketing- und Presseabteilung suchten seinen Erfolg zu mehren. Wylie, der stets nur gut eingeführte Schriftsteller vertritt und noch nie einen Newcomer aufgebaut hat, profitiert von jenen Vorleistungen, erwähnt sie aber nicht.&#8221;</p></blockquote>
<p>Güntners Artikel ist in Gänze lesenswert (steht aber leider nicht online).</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neue Front gegen Google Books: Fotografenverbände reichen Klage ein</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2010 10:08:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>

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		<description><![CDATA[Googles großangelegtes Buchscan-Projekt Google Books sieht sich mit einer neuen Klage konfrontiert. Drei Jahre nach US-amerikanischen Verleger- und Autorenverbänden hat nun, wie Mashable berichtet auch ein amerikanischer Fotografenverband eine Sammelklage gegen den Internetkonzern angekündigt. Die American Society of Media Photographers (ASMP) teilte gestern in einer Presseerklärung mit, dass sie gemeinsam mit weiteren Fotografenverbänden eine Class [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Googles großangelegtes Buchscan-Projekt <a href="http://books.google.com/googlebooks/library.html">Google Books</a> sieht sich mit einer neuen Klage konfrontiert. Drei Jahre nach US-amerikanischen Verleger- und Autorenverbänden hat nun, wie <a href="http://mashable.com/2010/04/07/google-books-photographers/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+Mashable+%28Mashable%29" target="_blank">Mashable</a> berichtet auch ein amerikanischer Fotografenverband eine Sammelklage gegen den Internetkonzern angekündigt. <span id="more-802"></span></p>
<p>Die American Society of Media Photographers (<a href="http://asmp.org/links/24" target="_blank">ASMP</a>) teilte gestern in einer <a href="http://asmp.org/articles/press-release-10-04-07.html" target="_blank">Presseerklärung</a> mit, dass sie gemeinsam mit weiteren Fotografenverbänden eine Class Action Lawsuit gegen Google eingereicht hat. Ihrer Auffassung nach übergeht Google beim Abscannen und Online-Veröffentlichen von Büchern die Rechte professioneller Fotografen.</p>
<p>Der Erklärung der ASMP zufolge reagieren die Verbände mit ihrer Klage darauf, dass ihnen gerichtlich verweigert worden sei, sich der bestehenden Sammelklage von Autoren und Verlagen anzuschließen (die zu den seit geraumer Zeit andauernden Verhandlungen über das <a href="http://bewegliche-lettern.de/tag/google-book-settlement/" target="_blank">Google Book Settlement</a> führte). Im Kern geht es um urheberrechtlich geschützte fotografische Werke, die Teil der von Google eingescannten Bücher sind. Die Klage der Fotografen geht jedoch über Googles Bibliotheksprojekt hinaus und bezieht sich auch auf weitere Bilderdienste des Unternehmens aus Mountainview (vermutlich ist die <a href="http://images.google.de/" target="_blank">Google Bildsuche</a> gemeint).</p>
<blockquote><p>&#8220;ASMP and the other trade associations, representing thousands of members, decided to file the class action after the Court denied their request to join the currently pending $125 million class action that had previously been filed primarily on behalf of text authors in connection with the Google Library Project. The new class action goes beyond Google’s Library Project, and includes Google’s other systematic and pervasive infringements of the rights of photographers, illustrators and other visual artists.&#8221;</p></blockquote>
<p>Wenn die Klage vor Gericht akzeptiert wird, ist damit zu rechnen, dass der weiterhin andauernden unendlichen Geschichte über das mit Verlagen und Autoren ausgehandelte Book Search Settlement ein Sequel folgen wird.</p>
<p>(via <a href="http://mashable.com/2010/04/07/google-books-photographers/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+Mashable+%28Mashable%29" target="_blank">Mashable</a>)</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Studie: Loi Hadopi kann Piraten nicht stoppen</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2010/03/studie-loi-hadopi-kann-piraten-nicht-stoppen/</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 18:01:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DRM]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Internetsperren]]></category>
		<category><![CDATA[Loi Hadopi]]></category>
		<category><![CDATA[Three Strikes]]></category>

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		<description><![CDATA[Im vergangenen September wurde in Frankreich das Netzsperren-Gesetz Loi Hadopi eingeführt. Erklärtes Ziel war, Verstöße gegen das Urheberrecht durch illegale Downloads mittels drakonischer Maßnahmen einzudämmen: Nach drei Vorwarnungen müssen renitente Wiederholungstäter damit rechnen, dass ihnen die Internetverbindung gekappt wird. Eine nun von der Universität Rennes, der technischen Hochschule Télécom Bretagne und dem Forschungsnetzwerk Marsouin vorgelegte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im vergangenen September wurde in Frankreich das Netzsperren-Gesetz Loi Hadopi eingeführt. Erklärtes Ziel war, Verstöße gegen das Urheberrecht durch illegale Downloads mittels drakonischer Maßnahmen einzudämmen: Nach drei Vorwarnungen müssen renitente Wiederholungstäter damit rechnen, dass ihnen die Internetverbindung gekappt wird. Eine nun von der Universität Rennes, der technischen Hochschule Télécom Bretagne und dem Forschungsnetzwerk <a href="http://www.marsouin.org/" target="_blank">Marsouin</a> vorgelegte Studie (<a href="http://recherche.telecom-bretagne.eu/marsouin/IMG/pdf/NoteHadopix.pdf" target="_blank">pdf</a>) belegt, dass die sogenannte &#8220;Three-Strikes&#8221;-Regelung ihr Ziel verfehlt: Statt den unautorisierten Download einzuschränken, scheint sie lediglich dazu zu führen, dass die Piraten auf andere, nicht vom Gesetz abgedeckte Quellen ausweichen. <span id="more-759"></span></p>
<p>Seit der Einführung der Regelung sei die Online-Piraterie von Musik und Filmen sogar um 3% angestiegen, rechnet die Studie vor, die auf Aussagen von &#8220;2000 repräsentativ ausgewählten Befragten&#8221; in Nordfrankreich beruht. Allerdings legen die Forscher keine Zahlen über die Entwicklung der Piraterie vor Einführung des Gesetzes vor, so dass offenbleibt, ob sich das Anwachsen der Piraterie nach Einführung des Gesetzes beschleunigt oder verlangsamt hat.</p>
<p>Nach Auskunft der Studie umgehen die meisten Downloader die gesetzliche Reglung: Lediglich ein Drittel jener Befragten, die angaben, vor Einführung der  Loi Hadopi P2P-Tauschbörsen wie etwa BitTorrent für illegale Downloads benutzt zu haben, sagten aus, dass sie sich nach Einführung des Gesetzes ganz von der Piraterie  verabschiedet hätten. Der Rest ist dagegen auf andere Quellen umgestiegen und bezieht die Contents nun aus Streaming Services oder über One-Click-Hoster wie Rapidshare, die in der neuen Gesetzreglung nicht erwähnt werden.</p>
<p>Der auf P2P-Themen spezialisierte Blog Torrentfreak <a href="http://torrentfreak.com/piracy-rises-in-france-despite-three-strikes-law-100609/" target="_blank">fasst</a> die Ergebnisse der Studie wie folgt zusammen:</p>
<blockquote><p>Overall the research seems to suggest that the looming disconnection  threat has changed how and where people get pirated content, while the  piracy rate itself increased.</p></blockquote>
<p>Wie andere Studien zuvor belegt auch die Studie aus Rennes, dass diejenigen, die am meisten illegal herunterladen, auch zu den aktivsten zahlenden Online-Kunden der Content-Industrie zählen. Trennt man sie vom Netz, werden also nicht nur illegale Downloads verhindert, sondern auch digitale Käufe. Der Content-Industrie entgingen durch die Hadopi-Netzsperren bis zu 27% ihrer Kunden für Online-Verkäufe. Eine Ausweitung des Three-Strikes-Gesetzes auf die Formen der Piraterie, auf die die bisherigen P2P-Piraten auswichen, könne nach Aussage der Wissenschaftler gar die Hälfte der Online-Kunden der Content-Industrie vom Markt ausgeschlossen werden:</p>
<blockquote><p>Les »pirates numériques« se révèlent être, dans la moitié des cas, également des acheteurs numériques (achat de musique ou de vidéo sur Internet). Couper la connexion Internet des utilisateurs de réseau Peer-to-Peer pourrait potentiellement réduire la taille du marché des contenus culturels numériques de 27%. Une extension de la loi Hadopi à toutes les formes de piratage numérique exclurait du marché potentiellement la moitié des acheteurs de contenus culturels numériques.</p></blockquote>
<p>Ohne der Piraterie das Wort zu reden (rückständig, wie ich bin, kaufe meine Musik immer noch am liebsten auf CD oder beziehe sie als <a href="http://irights.info/index.php?id=275" target="_blank">legale Privatkopie</a> aus meinem persönlichen Umfeld): Mit ihren Versuchen, das traditionelle Geschäftsmodell durch Einschränkungen von Nutzerrechtern wie etwa DRM oder durch Lobbydruck entstandene Gesetze zu schützen, fährt die Content-Industrie (egal ob Musiklabels oder Buchverlage) auf Dauer nicht gut: Die Studie aus Rennes ist nicht der erste Beleg dafür und wird auch nicht der letzte bleiben.</p>
<p>Solange die Contentindustrie es durch künstliche Hürden schwerer macht, Content legal zu beziehen, als ihn zu piratieren (wie etwa diese <a href="http://www.natesebooknews.com/2010/03/13/why-drm-doesnt-work/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+NatesEbookNews+%28Nate%27s+Ebook+News%29" target="_blank">Info-Grafik</a> für den eBook-Kauf demonstriert), fällt es nicht schwer, das Vorgehen von Piraten zu verstehen. Die digitalen Verbreitungsmöglichkeiten zu beschränken und dabei die Sympathie der Verbraucher zu verlieren, verstellt auch die Möglichkeit, ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln, dass die neuen Chancen der digitalen Welt einbezieht: Denn die meisten dieser Geschäftsmodelle können auf die freiwillige Mitwirkung der Nutzer nicht verzichten, ob sie nun auf Patronage durch die Konsumenten oder auf einem Freemium-Modell beruhen (der beste Entwurf über alternative Geschäftsmodelle in der Contentindustrie bleibt Kevin Kellys <a href="http://bewegliche-lettern.de/2009/08/kevin-kelly-besser-als-kostenlos-better-than-free/" target="_blank">Aufsatz</a> &#8220;Better than Free&#8221;).  Geschäfte machen die Kunden lieber mit sympathischen und soliden Partnern als mit rohrstockschwingenden Oberlehrern.</p>
<p>(via <a href="http://www.teleread.org/2010/03/14/french-piracy-increases-after-three-strikes-law/" target="_blank">Teleread</a>, <a href="http://torrentfreak.com/piracy-rises-in-france-despite-three-strikes-law-100609/" target="_blank">Torrentfreak</a>, <a href="Overall the research seems to suggest that the looming disconnection threat has changed how and where people get pirated content, while the piracy rate itself increased." target="_blank">Numerama</a>)</p>
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		<title>De Gruyter digitalisiert Backlist auf Zuruf</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2010/03/de-gruyter-digitalisiert-backlist-auf-zuruf/</link>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 16:13:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitale Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[De Gruyter]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaftsverlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Der traditionsreiche Wissenschaftsverlag De Gruyter hat am vergangenen Freitag angekündigt, seine gesamte Backlist zu digitalisieren. Von jedem beliebigen Titel der rund 60.000 Einträge umfassenden und bis ins Jahr 1749 zurückreichenden Backlist soll auf Zuruf ein eBook im PDF-Format oder ein gebundenes Buch im Print-on-Demand-Verfahren erstellt werden. De Gruyter verspricht, das fertige Produkt innerhalb von &#8220;maximal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der traditionsreiche Wissenschaftsverlag De Gruyter hat am vergangenen Freitag angekündigt, seine gesamte Backlist zu digitalisieren. Von jedem beliebigen Titel der rund 60.000 Einträge umfassenden und bis ins Jahr 1749 zurückreichenden Backlist soll auf Zuruf ein eBook im PDF-Format oder ein gebundenes Buch im Print-on-Demand-Verfahren erstellt werden. De Gruyter <a href="http://www.degruyter.de/cont/glob/ebooks.cfm" target="_blank">verspricht</a>, das fertige Produkt innerhalb von &#8220;maximal 10 Wochen&#8221; nach Eingang der Bestellung liefern zu können. Diesen interessanten Ansatz einer Retrodigitalisierung nach Bestellung nennt De Gruyter &#8220;eBook on Demand&#8221;. So spannend und richtungsweisend die unter dem Label &#8220;<a href="http://www.degruyter.de/cont/glob/ebooks.cfm" target="_blank">De Gruyter e-dition</a>&#8221; firmierende Initiative ist, wirft sie ein paar Fragen auf. <span id="more-747"></span></p>
<p>Die auf Anfrage erstellten eBooks sollen, wie De Gruyter-Verleger Sven Fund in einem lesenswerten <a href="http://www.buchmarkt.de/content/41726-das-sonntagsgespraech.htm" target="_blank">Interview</a> mit Christian von Zittwitz vom Branchenmagazin <em>Buchmarkt</em> ausführt, mit Merkmalen wie &#8220;600 dpi Auflösung, mit OCR [Optical Character Recognition] und DOIs [Digital Object Identifiers]&#8221; den Anforderungen wissenschaftlicher Bibliotheken genügen.</p>
<p>Mit dem Angebot, Backlisttitel in digitaler Form zu bestellen, wendet sich De Gruyter allerdings auch ausschließlich an Bibliotheken als Kunden, während ein physischer Reprint offenbar auch für private Endkunden verfügbar sein wird. Auf der Internetseite des Verlags heißt es unmissverständlich, jeder Titel sei &#8220;sowohl elektronisch  (nur für Bibliotheken und Institutionen) als auch  als Hardcover Reprint  erhältlich&#8221;.</p>
<p>Durch eine Zusammenarbeit mit libreka, der eBook-Verkaufsplattform des Börsenvereins, werden die auf erstmalige Anfrage von Bibliotheken retrodigitalisierten Titel allerdings auch Endverbrauchern als eBooks zum Kauf zur Verfügung stehen. Der Grund für diese Einschränkung des Abnehmerkreises für die &#8220;eBooks on Demand&#8221; mag darin liegen, dass De Gruyter durch eine Verkleinerung des Kreises derer, die eine Retrodigitalisierung in Auftrag geben können, gewährleisten möchte, dass nur so viele Digitalisierungsanfragen eingehen, wie auch bewältigt werden können.</p>
<p>Ein anderer Grund mag mit der Preisgestaltung zusammenhängen: Ein den bibliothekarischen Standards genügendes eBook ist zweifellos aufwendig in der Herstellung &#8211; gut möglich, dass deswegen an der erstmaligen Digitalisierung ein Preisetikett hängt, das für den Verbrauchermarkt schlicht nicht geeignet wäre. Konkrete Details zur Preisgestaltung der einzelnen eBooks oder Neudrucke lassen sich aus den bisherigen Meldungen (etwa im <a href="http://www.boersenblatt.net/372031/" target="_blank">Börsenblatt</a>) sowie aus der bei Buchreport veröffentlichen <a href="http://www.buchreport.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen/datum/2010/03/05/de-gruyter-e-dition-erschliesst-die-backlist-des-verlags-von-1749-bis-heute.htm" target="_blank">Pressemitteilung</a> des De Gruyter Verlags selbst nicht entnehmen.</p>
<p>Interessant ist überdies das Vorgehen des Verlags, wenn es um die urheberrechtliche Frage der Genehmigung einer digitalen Ausgabe durch den Rechteinhaber geht. Den Ausführungen Sven Funds im <em>Buchmarkt </em>zufolge, wird der Verlag nicht in jedem Fall vor der Digitalisierung die Genehmigung des Autors oder seines Rechtsnachfolgers einholen. Die nachfrageabhängige Retrodigitalisierung soll offenbar ohne Nachfrage beim Rechteinhaber erfolgen. Die Tatsache, dass die Printversion eines Werkes einst im selben Verlag erschienen ist, reicht De Gruyter offenbar als Grund zur Annahme, dass der Rechteinhaber auch die digitale Version seines Werkes in demselben Verlag veröffentlicht sehen möchte:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir sind überzeugt, dass unsere Autoren ihre Rechte durch uns, mit denen  sie mal einen Vertrag zu den Print-Rechten eingegangen sind, verwertet  sehen wollen, und nicht durch andere. [...] Und wenn dann Autoren ihre Werke nicht als E-Book publiziert sehen  wollen – was mich sehr überraschen würde -, können wir den Titel  jederzeit aus dem Katalog löschen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das hört sich ganz so an, als wolle De Gruyter mit seinen Backlist-Autoren ähnlich verfahren wie Google es mit seinem umstrittenen Digitalisierungsprogramm Book Search mit allen Autoren von Bücher tut, die nicht mehr im Handel verfügbar, aber noch copyright geschützt sind: Erst digitalisieren, dann fragen. Auch die Idee, das bei den digitalen Verkäufen anfallende Honorar einer Stiftung (in diesem Fall die 2006 <a href="http://stiftungsnetzwerk-berlin.de/media/Newsletter/08_0606_Berliner_Stiftungsnews.pdf" target="_blank">gegründete </a>Walter De Gruyter Stiftung) zur Verfügung zu stellen, wenn der Rechteinhaber nicht festgestellt oder erreicht werden kann, erinnert an das von Google im viel kritisierten Book Settlement vorgeschlagene Vorgehen.</p>
<p>Ob De Gruyter die Zustimmung seiner Autoren tatsächlich zu Recht voraussetzt, wird sich in Zukunft zeigen müssen. Aus der Tatsache, dass De Gruyter bei verwaisten Werken lediglich ein Honorar in Höhe von &#8220;5% vom Nettoerlös&#8221; der digitalen Ausgabe an die Stiftung überweisen will, suggeriert, dass auch erreichbaren Autoren ein Honorar in dieser Höhe gezahlt werden soll. Das wäre allerdings bemerkenswert wenig, liegen doch die Honorarsätze von eBooks &#8211; zumindest im Publikumsbereich &#8211; deutlich höher, nämlich zwischen 15 und 25% vom Nettoerlös.  Dies könnte, zusätzlich zum &#8220;erst Tun, dann fragen&#8221;-Ansatz Anlass zu Diskussionen mit Autoren und Agenten geben.</p>
<p>Diesen offenen Punkten zum Trotz ist De Gruyters Initiative ein entschlossener und auch mutiger Schritt in eine gute Richtung: Die alten Bestände nicht dem Vergessen anheim fallen zu lassen, sondern sie in die digitale Welt zu überführen und sie sichtbar und auffindbar zu machen (zumindest wenn die libreka-Suche funktioniert).</p>
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		<item>
		<title>Lesenswert: &#8220;Was kauft man, wenn man ein eBook kauft?&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 10:49:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lesenswert]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[eBooks]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf iRights.info setzt sich der Urheberrechts-Journalist Ilja Braun kundig und umfassend mit der Frage auseinander, was man eigentlich kauft, wenn man ein eBook kauft. Darf der Verkäufer es nach dem Kauf zurückziehen (wie dies Amazon ausgerechnet mit einigen eBooks von George Orwell getan hat)? Darf man eBooks für den privaten Gebrauch kopieren? Darf man sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf <a href="http://www.irights.info/index.php?id=870" target="_blank">iRights.info</a> setzt sich der Urheberrechts-Journalist <a href="http://twitter.com/iljabraun" target="_blank">Ilja Braun</a> kundig und umfassend mit der Frage auseinander, was man eigentlich kauft, wenn man ein eBook kauft. Darf der Verkäufer es nach dem Kauf zurückziehen (wie dies Amazon ausgerechnet mit einigen eBooks von George Orwell <a href="http://bewegliche-lettern.de/2009/07/kindle-1984-amazon-loescht-orwell/" target="_blank">getan</a> hat)? Darf man eBooks für den privaten Gebrauch kopieren? Darf man sie weiterverkaufen? Was, wenn die AGBs des eBook-Anbieters nicht im Einklang mit der Gesetzeslage sind? <span id="more-742"></span></p>
<p>Einfache Antworten kann man in Ilja Brauns Artikel nicht finden. Dafür gelingt es ihm, klar zu machen, dass die Rechtslage in vielen Aspekten unklar ist. So sei noch nicht einmal ausgemacht, ob eBooks im Sinne des Gesetzes eigentlich &#8220;Bücher&#8221; oder &#8220;Sprachwerke in digitaler Form&#8221; seien. Auch die Schlüsselfrage, ob man eBooks besitzt oder lediglich ein Nutzungsrecht an ihnen erwirbt, lässt sich, wie Braun darlegt, rechtlich noch nicht eindeutig beantworten:</p>
<blockquote><p>&#8220;Was passiert, wenn man ein E-Book  herunterlädt? Kauft man da ein »unkörperliches Gut«? Oder erwirbt man »Nutzungsrechte« an geistigem Eigentum, schließt also einen  urheberrechtlichen Vertrag? Geht man davon aus, dass ein E-Book ein »unkörperliches Werkexemplar« ist, an dem man Eigentum erwirbt, quasi  ein Buch in Dateiform, so handelt es sich in erster Linie um einen  Kaufvertrag. Das Urheberrecht ist dann allenfalls am Rande tangiert –  und Klauseln, die dem Käufer die rechtmäßige Benutzung seines Eigentums  untersagen, wären im Zweifel unwirksam. Zur rechtmäßigen Benutzung würde  aus dieser Sicht auch das private Kopieren zählen – allerdings nur  auszugsweise. Geht man hingegen davon aus, dass der Download primär ein»Nutzungsvertrag« ist, mit dem man bestimmte Rechte an fremdem geistigem  Eigentum erwirbt, so würde man sagen: Der Kunde hat nicht etwas  gekauft, sondern es ist ihm erlaubt worden, das geistige Eigentum eines  anderen (des Buchautors) zu nutzen, indem er den Text auf seinem  Lesegerät anzeigen lässt.&#8221;</p></blockquote>
<p>Wer sich über die komplexen juristischen Fragen, die eBooks aufwerfen, informieren will, sollte diesen Text nicht nur lesen, sondern auch für die Zukunft bookmarken: Dies ist ein <a href="http://www.irights.info/index.php?id=870" target="_blank">Referenztext</a> für die kommenden Jahre &#8211; bis sich eine verbindlichere Gesetzeslage oder Rechsprechungspraxis entwickelt hat.</p>
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		<title>Verlage begrüßen iPad, iBooks, iDRM</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2010/01/verlage-begruessen-ipad-ibooks-idrm/</link>
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		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 05:03:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
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		<description><![CDATA[Apples in der vergangenen Woche vorgestellter Tabletcomputer iPad präsentiert sich auch als Alternative zu gängigen eInk Lesegeräten wie dem Sony Reader, dem txtr-Reader und Amazons Kindle. Mit iBooks verfügt Apples Gerät über eine eingebaute eBook-Lese- und Verwaltungssoftware und einen Online-Buchladen. In ersten Reaktionen begrüßen Verleger und der Börsenverein das Gerät enthusiastisch. Doch im Unterschied zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Apples in der vergangenen Woche vorgestellter Tabletcomputer iPad präsentiert sich auch als Alternative zu gängigen eInk Lesegeräten wie dem Sony Reader, dem txtr-Reader und Amazons Kindle. Mit iBooks verfügt Apples Gerät über eine eingebaute eBook-Lese- und Verwaltungssoftware und einen Online-Buchladen. In ersten Reaktionen begrüßen Verleger und der Börsenverein das Gerät enthusiastisch. Doch im Unterschied zu offenen Geräten könnte die geschlossene Plattform des iPad sowohl für Verbraucher wie für Verlage auf lange Sicht unbequem werden. <span id="more-675"></span></p>
<p>Wie das britische Branchenmagazin <em>The Bookseller</em> <a href="http://www.thebookseller.com/news/110947-uk-publishers-hail-the-ibook-moment.html.rss" target="_blank">berichtet</a>, waren die Reaktionen von Verlegern auf das iPad geradezu überschwänglich:</p>
<blockquote><p>&#8220;Publishers have welcomed the launch of Apple&#8217;s iPad as an »important step« in the transition towards digital books, with one branding it »the most significant development yet«. Dan Franklin, digital editor at Canongate, said: »I sat there and thought &#8216;this is what we&#8217;ve been waiting for&#8217;.« John Makinson, chief executive at Penguin, said the announcement represented &#8220;an important step in the development of a digital audience for books«.&#8221;</p></blockquote>
<p>Für die &#8211; vorerst nur in den USA <a href="http://mashable.com/2010/01/28/no-ibooks-for-you/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+Mashable+%28Mashable%29" target="_blank">verfügbare</a> &#8211; eBook-Software des Geräts arbeitet Apple mit fünf Branchenriesen zusammen: Von den Big Six fehlt bei iBooks allein Random House.  Hachette, Penguin, Simon &amp; Schuster, Macmillan und HarperCollins sind mit im Boot. Weitere Verlage werden mit großer Sicherheit folgen. Der Enthusiasmus der Verleger beruht vor allem darauf, dass sie durch die hohe Attraktivität des Gerätes einen Zuwachs von potenziellen eBook-Käufern erwarten.</p>
<p>Entsprechend äußerte sich auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer <a href="http://www.buchmarkt.de/content/41275-e-books.htm" target="_blank">Pressemitteilung</a>. Man sei &#8220;davon überzeugt, dass das E-Book die Lesekultur fördert und das Prinzip Buch auch bei neuen Leserschichten populär macht.  &#8221; Gleichwohl betont der Börsenverein, &#8220;dass keine künstlichen Barrieren durch geschlossene Shopsysteme&#8221; geschaffen werden dürften: &#8220;Nur der Wettbewerb vieler Verlage und Handelspartner sichert die kulturelle Vielfalt des Buchmarkts&#8221;. iBooks  erwähnt der Börsenverein in seinem Statement konsequenterweise mit keiner Silbe und verweist stattdessen auf die bisher weitgehend erfolglose Eigenentwicklung libreka.</p>
<p>Tatsächlich sind die Bedenken des Börsenvereins gegen &#8220;geschlossene Shopsysteme&#8221; nicht von der Hand zu weisen. Zwar setzt Apple anders als Amazon nicht auf ein proprietäres Ebookformat, sondern auf das offene epub-Format. Und offensichtlich soll die Apple-eigene iBook-App zumindest nicht vom Start weg Konkurrenzapps ausschließen: Wie aus einer <a href="http://blog.txtr.com/?p=417" target="_blank">Pressemitteilung</a> des Berliner eReader- und eBook-Plattform-Anbieters txtr hervorgeht, wird es auch Apps anderer Ebook-Anbieter geben: txtr hat zumindest angekündigt, dass es eine txtr-App auf dem iPad geben wird. Diese würde von Anfang an auch deutschsprachige Bücher auf Apples Tablet verfügbar machen. Man wird freilich abwarten müssen, ob Apple auf lange Sicht das Angebot solcher Konkurrenz-Apps einschränken wird. Denn als alleiniger Torwächter kann Apple darüber bestimmen, welche Apps auf dem iPad laufen dürfen.</p>
<p>Die wirklich spannende &#8211; und auch für Buch- und Presseverlage höchst relevante &#8211; Neuerung des iPad besteht meiner Ansicht nach darin, dass es das bisher auf den mobilen Bereich beschränkte App-Modell auf ein Gerät ausweitet, das vom Anspruch her einem Netbook zumindest nahesteht. Zwar erlaubt das iPad, wie Matthias Schwenk in einem lesenswerten <a href="http://carta.info/22324/apple-ipad-tablet/" target="_blank">Beitrag</a> auf Carta schreibt, neben der Nutzung von Apps gleichzeitig den freien Zugriff ins Web per Browser. Andererseits pusht es das App-Modell.</p>
<p>Von Netbooks und ähnlichen tragbaren Kleincomputern war man bisher gewohnt, dass man einen freien, allein browserabhängigen Zugang zum Web hatte. Apple weitet die App-Kampfzone nun über Smartphones hinaus aus &#8211; und schränkt damit die Freiheit der Nutzer ein. Apps sind zwar in vielerlei Hinsicht nutzerfreundlich, haben es aber auch an sich, den Nutzer zu gängeln: Er kann sich nicht im Netz frei bewegen, sondern nur auf den Schienen, die das App legt. Wenn sich das iPad in dem Maße durchsetzt, wie es Apples Marktmacht und der Erfolg seiner letzten Produktreihen vermuten lässt, werden viele Nutzer sich daran gewöhnen, nicht mehr browsergestützt, sondern App-geführt aufs Internet zuzugreifen.</p>
<p>Das ist für Contentanbieter einerseits begrüßenswert, denn so können sie den Zugang zu ihrem Angebot besser kontrollieren und sich leichter bezahlen lassen. Dies ist der Grund dafür, dass insbesondere Zeitungsverlage an App-Lösungen äußerst interessiert sind: Von ihnen versprechen sie sich eine Möglichkeit, Paid Content durchzusetzen &#8211; was im freien Web im Großen und Ganzen gescheitert ist. Andererseits ist der Torwächter der Torwächter Apple selbst. Denn Apple bestimmt, welche Apps laufen dürfen, welche nicht.</p>
<p>Defective by Design, die Anti-DRM-Plattform der Free Software Foundation, verurteilt unter anderem aus diesem Grund Apples iPad. Anlässlich der Produktpräsentation des iPad machte Defective by Design seinen Bedenken durch <a href="http://arstechnica.com/tech-policy/news/2010/01/protestors-ipad-is-nothing-more-than-a-golden-calf-of-drm.ars" target="_blank">Proteste</a> Luft und sammelt nun <a href="http://www.defectivebydesign.org/ipad" target="_blank">Unterschriften</a> gegen Apples DRM. In einem Rundschreiben fasst Defective by Design die Gefahren der geschlossenen Plattform für Nutzer zusammen:</p>
<blockquote><p>&#8220;This summer we saw the dangers of DRM on ebook readers, when Amazon deleted hundreds of copies of George Orwell&#8217;s 1984 from readers&#8217; computers while they slept. Applying this control to a general purpose computer marketed especially for media distribution is a huge step backward for computing, and a blow to the media revolution that happened when the web let bloggers reach millions <em>without</em> asking for permission. DRM and forced updates will give Apple and their corporate partners the power to disable features, restrict competition, censor news, and even delete books, videos, or news stories from users&#8217; computers while they sleep&#8211; using the device&#8217;s »always on« network connection. Apple can say they will not abuse this power, but their record of App Store rejections gives us no reason to trust them. The Apple Tablet&#8217;s unprecedented use of DRM to control all capabilities of a general purpose computer is a dangerous step backward for computing and for media distribution&#8221;.</p></blockquote>
<p>Nicht allein den Verbrauchern drohen Einschränkungen und Übergriffe, sondern auch Apples Kooperationspartnern aus der Medienbranche. Selbst die Branchenriesen riskieren bei einer Zusammenarbeit mit Apple, in Abhängigkeit von einem Partner zu geraten, der zu einer ganz anderen Gewichtsklasse gehört.</p>
<p>Apple hat bereits die Muskeln spielen lassen, indem es den Verlag McGraw Hill &#8211; wahrlich kein Zwerg in der Branche &#8211; bei seiner Präsentation aus der Reihe der mit iBooks kooperierenden Verlage <a href="http://www.basicthinking.de/blog/2010/01/28/steve-jobs-saegt-verleger-ab-nachdem-dieser-ipad-plaene-ausgeplaudert-hatte/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+basicthinking%2Fdoho+%28Basic+Thinking+Blog%29" target="_blank">rausschmiss</a> (ob dies auch einen Ausschluss aus dem Kooperationsprogramm selbst bedeutet, ist noch unklar). Dessen Verleger Harold McGraw III hatte einen Tag vor dem iPad-Launch ausgeplaudert, dass man mit Apple über eine Zusammenarbeit im eBook-Bereich spreche. Und wer wann was reden darf, bestimmt schließlich Apple.</p>
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		<title>Nachgerechnet: Das &#8220;Jahrhundertprojekt&#8221; Deutsche Digitale Bibliothek</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 00:05:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienwandel]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bernd Neumann]]></category>
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		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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		<description><![CDATA[Als &#8220;Jahrhundertprojekt&#8221; hat der Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann die vor wenigen Tagen avisierte &#8220;Deutsche Digitale Bibliothek&#8221; (DDB) bezeichnet. Wer nachrechnet, stellt fest: Der Mann hat Recht. Schade, dass wir in hundert Jahren nicht mehr leben werden, um die DDB in Vollendung zu sehen. Die Proteste von Börsenverein, Justizministerium und Kanzlerin gegen das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als &#8220;<a href="http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2009/12/2009-12-02-bkm-deutsche-digitale-bibliothek.html">Jahrhundertprojekt</a>&#8221; hat der Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann die vor wenigen Tagen avisierte &#8220;<a href="http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/index.htm">Deutsche Digitale Bibliothek</a>&#8221; (DDB) bezeichnet. Wer nachrechnet, stellt fest: Der Mann hat Recht. Schade, dass wir in hundert Jahren nicht mehr leben werden, um die DDB in Vollendung zu sehen. <span id="more-586"></span></p>
<p>Die Proteste von <a href="http://www.golem.de/0909/69496.html">Börsenverein</a>, <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-lehnt-google-vergleich-ab;2451876">Justizministerium</a> und <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,654455,00.html">Kanzlerin</a> gegen das Google Book Settlement sind erhört worden. In seiner überarbeiteten Version sieht der Einigungsvertrag zwischen US-amerikanischen Verleger- und Autorenverbänden auf der einen und Google auf der anderen Seite vor, dass nur noch Bücher, die in den USA urheberrechtlich registriert oder in Kanada, Australien oder Großbritannien erschienen sind, in Googles digitale Bibliothek aufgenommen werden dürfen. Deutschsprachige Bücher bleiben also im großen und ganzen außen vor. Dem bestehenden Urheberrecht ist Genüge getan, und man darf hierzulande noch ein wenig im 20. Jahrhundert leben: Wer lesen will, möge sich in den Lesesaal bequemen, wer Texte suchen will, möge den OPAC-Terminal benutzen, und wer Texte durchsuchen will, möge, nun ja, Seiten umblättern.</p>
<p>Doch die nun annoncierte öffentliche Digitaloffensive DDB weckt die Hoffnung, dass das Wissen des Papierzeitalters doch noch für unsere digitale Gegenwart und Zukunft zugänglich wird. Die Regierung will sich nicht länger von einem Internetkonzern vormachen lassen, wie&#8217;s geht. Von Mitte 2011 an wird nun selbst digitalisiert: Die DDB <a href="http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2009/12/2009-12-02-bkm-deutsche-digitale-bibliothek.html">soll</a> über ein zentrales Portal die Bestände von über 30.000 öffentlichen Einrichtungen online verfügbar machen. Damit will die Bundesregierung ihren Teil zum EU-Bibliotheksprojekt <a href="http://www.europeana.eu/portal/">Europeana</a> leisten. In vielleicht gar nicht allzu ferner Zukunft wird man dort also vielleicht sogar Texte von so entlegenen Autoren wie <a href="http://europeana.eu/portal/brief-doc.html?query=Franz%20kafka&amp;qf=TYPE:TEXT&amp;tab=text&amp;view=table">Franz Kafka</a> finden.</p>
<p>Eine weitere Nachricht, mit der der BKM erfreut, ist, dass die DDB im Gegensatz zum privatwirtschaftlichen US-Vorbild die Autoren und Verleger der zu digitalisierenden Werke konsultieren will, bevor digitalisiert wird. Die bemerkenswerte Effektivität von Googles Buchprojekt – im Oktober dieses Jahres lag die Zahl der bei Google Books verfügbaren Bücher Sergey Brin <a href="http://www.nytimes.com/2009/10/09/opinion/09brin.html?_r=1">zufolge</a> bereits bei 10 Millionen – liegt zum Teil auch daran, dass Google sich den äußerst zeit- und kostenintensiven Arbeitsschritt der Suche nach und Abstimmung mit den Rechteinhabern spart. Die öffentliche Hand kann sich einen so großzügigen Umgang mit urheberrechtlichen Bestimmungen natürlich nicht erlauben. &#8220;Im Unterschied zu Google werden bei der DDB die Rechte-Inhaber zuerst gefragt und dann wird gehandelt – dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar&#8221;, betont Neumann.</p>
<p>Google äußert sich nicht konkret über den Umfang seines Investments in das Projekt, dem die DDB Konkurrenz machen will. <a href="http://news.cnet.com/8301-30684_3-10321371-265.html">Schätzungen</a> gehen aber davon aus, dass der Internetkonzern bislang allein für das Einscannen um die $300 Millionen in das Projekt gesteckt haben muss. &#8220;Niemand außer Google ist reich genug, um in diesem massiven Umfang in Digitalisierung zu investieren&#8221;, hat der Direktor der Universitätsbibliothek von Harvard, Robert Darnton, mit Bedauern <a href="http://www.nybooks.com/articles/22281">festgestellt</a>. Obwohl der Aufwand, den die DDB betreiben will, also sehr viel größer ist, ist ihre Investitionssumme sehr viel überschaubarer: Für die zentrale Infrastruktur sollen <a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Medienpolitik/DeutscheDigitaleBibliothek/deutsche-digitale-bibliothek.html">Regierungsangaben</a> zufolge nach einer Anschubfinanzierung in Höhe von 5 Mio. Euro jedes Jahr insgesamt 2,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Weitere Mittel zur Digitalisierung will man auch von &#8220;privaten Geldgebern&#8221; einwerben.</p>
<p>Die genannten Summen sind nachgerade anrührend klein. Der Bundeskulturminister will die digitale Universalbibliothek am Pappenstiel. Gemessen an Googles Investition könnte es also durchaus sein, dass – wie Neumann rühmt – ein &#8220;Jahrhundertprojekt&#8221; aus der DDB wird: In 100 Jahren wäre man in etwa in der Größenordnung dessen, was Google bisher investiert hat. Dabei dürfte ein Löwenanteil dieser Summe allein für die anfallenden Recherche- und Verwaltungsarbeiten bei der Suche nach den Rechteinhabern draufgehen. Die Anzahl zugänglich gemachter Werke müsste dementsprechend weit hinter dem zurückbleiben, was Google bisher bereits ermöglicht hat.</p>
<p>So löblich der Ansatz der Bundesregierung ist, das &#8220;kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung&#8221; zu behalten, wäre nachzurechnen, ob dem Allgemeinwohl nicht besser durch eine Urheberrechtsreform gedient wäre, die etwa festlegt, dass vergriffene Werke von öffentlichen Bibliotheken auch online verfügbar oder zumindest durchsuchbar gemacht werden dürfen – bei entsprechender Entschädigung für die Rechteinhaber über die Verwertungsgesellschaften.</p>
<p>Wünscht man sich eine öffentliche Bibliothek im Netz, so ist der Staat eben nicht nur als Investor gefragt. Vor allem wäre eine Überarbeitung des Urheberrechts vonnöten, die das Ziel des öffentlichen Bibliothekssystems, die Zugänglichmachung und Bewahrung von Wissen, nicht dort begrenzt, wo die analogen Möglichkeiten bisher praktische Grenzen gezogen haben. Eine öffentliche digitale Bibliothek muss auf rechtlichen Grundlagen beruhen, mit denen sie ihre Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit auch im Netz erfüllen kann. Wenn die Berliner Politologin und Netzforscherin Jeanette Hofmann ein &#8220;Googlegesetz&#8221; <a href="http://www.golem.de/0911/71233.html">fordert</a>, kann man ihr deshalb nur zustimmen.</p>
<p>Einstweilen bleibt aber noch etwas Bedenkzeit: Der Bund nimmt noch anderthalb Jährchen Anlauf, bevor er zum &#8220;Quantensprung in der Welt der digitalen Information&#8221; (Neumann) ansetzt: Erst ab 2011 soll die DDB in den &#8220;<a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Medienpolitik/DeutscheDigitaleBibliothek/deutsche-digitale-bibliothek.html">Pilotbetrieb</a>&#8221; gehen. Nach anderen Angaben aus derselben amtlichen Quelle soll im gleichen Jahr gar der &#8220;<a href="http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2009/12/2009-12-02-bkm-deutsche-digitale-bibliothek.html">Dauerbetrieb</a>&#8221; starten. Der Pilotbetrieb als Dauerbetrieb: Soviel Beta-Mentalität hätte den Behörden wohl bisher niemand zugetraut.</p>
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		<title>Das Wissen des Papierzeitalters</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 08:16:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lesenswert]]></category>
		<category><![CDATA[Medienwandel]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Lesehinweis in eigener Sache: In The European erscheint heute ein Gastbeitrag von mir, in dem ich vorschlage, über eine Schrankenreglung im Urheberrecht nachzudenken, die es generell ermöglicht, vergriffene literarische Werke zu digitalisieren, um sie von Suchmaschinen erfassen zu lassen. Dahinter stecken zwei Thesen. Einerseits, dass sich die Bedeutung von Öffentlichkeit geändert hat: Das Netz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Lesehinweis in eigener Sache: In <em>The European </em>erscheint heute ein <a href="http://www.theeuropean.de/rohde-thomas/digitalisierung-und-das-urheberrecht" target="_blank">Gastbeitrag</a> von mir, in dem ich vorschlage, über eine Schrankenreglung im Urheberrecht nachzudenken, die es generell ermöglicht, vergriffene literarische Werke zu digitalisieren, um sie von Suchmaschinen erfassen zu lassen. <span id="more-525"></span></p>
<p>Dahinter stecken zwei Thesen. Einerseits, dass sich die Bedeutung von Öffentlichkeit geändert hat: Das Netz ist ein wesentlicher Teil der Öffentlichkeit. Kann man eigentlich noch mit Recht davon sprechen, ein Werk sei veröffentlicht, wenn es im Netz keine Spuren hinterlässt? Andererseits: Der Begriff von Wissen hat sich verändert. Wissen heißt zunehmend weniger, etwas auswendig im Kopf zu haben, sondern Recherchewege zu beherrschen, die das jeweils Erforderte zutage fördern. Das im Papierzeitalter veröffentlichte Wissen öffentlich zu halten, bedeutet deswegen, es im Netz auffindbar zu machen.</p>
<p>Überrascht hat mich die Position von Matthias Ulmer, der daran zweifelt, dass das in Bibliotheken gesammelte Wissen grundsätzlich bewahrenswert ist: In seinem <a href="http://www.theeuropean.de/ulmer-matthias/aenderung-des-urheberrechtes" target="_blank">Beitrag</a> argumentiert er, dass das Wissen des Papierzeitalters zu einem guten Teil überflüssig sei:</p>
<blockquote><p>&#8220;Der größte Teil der  Bücher in Bibliotheken wird nie mehr ausgeliehen. Weil die einfach niemand braucht.&#8221;</p></blockquote>
<p>Dann könnte man ja gleich hingehen und alle Bücher, die in den letzten fünf Jahren nicht entliehen wurden, aus den Bibliotheken entfernen. Endlich wieder Platz im Regal! Soweit geht Ulmer freilich nicht. Aber spricht es für eine hohe Meinung von den Leistungen der Autoren, wenn er behauptet, dass es unwichtig ist, ob ihre Werke jetzt oder erst zwei Tage vor St. Nimmerlein (um fair zu sein: er sagt &#8220;in zwanzig Jahren&#8221;) digital zugänglich werden?</p>
<p>Da Kommentieren bei <em>The European</em> etwas beschwerlich ist, schlage ich vor, Kommentare zu meinem Gastbeitrag hier zu hinterlassen.</p>
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		<title>Kindle 1984: Amazon einigt sich mit Klägern, will brav sein</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 21:30:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[DRM]]></category>
		<category><![CDATA[eBooks]]></category>
		<category><![CDATA[eReader]]></category>
		<category><![CDATA[Kindle]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einer außergerichtlichen Einigung geht Amazon nach einer umstrittenen eBook-Löschaktion einer drohenden Sammelklage aus dem Weg, wie der Technologieblog Techflash berichtet. Im Juli hatte Amazon ohne vorherige Warnung per Mobilfunkzugang eBooks von allen im Umlauf befindlichen Kindle-Readern gelöscht. Dagegen hatten Kindle-Nutzer Klage eingereicht, die den Status einer Sammelklage anstrebte. In der nun vorgelegten Einigung, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer außergerichtlichen Einigung geht Amazon nach einer umstrittenen eBook-Löschaktion einer drohenden Sammelklage aus dem Weg, wie der Technologieblog Techflash <a href="http://techflash.com/seattle/2009/09/amazon_settles_lawsuit_over_deleted_1984.html" target="_blank">berichtet</a>. Im Juli hatte Amazon ohne vorherige Warnung per Mobilfunkzugang eBooks von allen im Umlauf befindlichen Kindle-Readern <a href="http://bewegliche-lettern.de/2009/07/kindle-1984-amazon-loescht-orwell/" target="_blank">gelöscht</a>. Dagegen hatten Kindle-Nutzer Klage <a href="http://bewegliche-lettern.de/2009/07/kindle-1984-update-amazon-steht-vor-sammelklage/" target="_blank">eingereicht</a>, die den Status einer Sammelklage anstrebte. In der nun vorgelegten Einigung, der das Gericht noch zustimmen muss, verpflichtet sich Amazon juristisch, zukünftig auf ähnliche Löschaktionen zu verzichten. <span id="more-491"></span></p>
<p>Einer der Kläger, Justin Gawronski, war nach eigener Darstellung von der Löschaktion in besonderem Maße betroffen gewesen, da zusammen mit dem von Amazon zurückgezogenen und gelöschten eBook, George Orwells &#8220;Nineteen Eighty-Four&#8221;, auch seine persönlichen Notizen und Randbemerkungen gelöscht worden waren, die er zu diesem Text auf seinem Kindle angelegt hatte.</p>
<p>Der von Techflash dokumentierte Text der Einigung (<a href="http://assets.bizjournals.com/cms_media/pdf/KindleCase1.pdf?site=techflash.com" target="_blank">pdf</a>), lässt Amazon künftig nur wenig Spielraum für heimliche Löschzugriffe:</p>
<blockquote><p>&#8220;Amazon will not remotely delete or modify such Works from Devices purchased and being used in the United States unless (a) the user consents to such deletion or modification; (b) the user requests a refund for the Work or otherwise fails to pay for the Work (e.g., if a credit or debit card issuer declines to remit payment); (c) a judicial or regulatory order requires such deletion or modification; or (d) deletion or modification is reasonably necessary to protect the consumer or the operation of a Device or network through which the Device communicates (e.g., to remove harmful code embedded within a copy of a Work downloaded to a Device).&#8221;</p></blockquote>
<p>Zusätzlich verpflichtet sich Amazon, 150 000 US-Dollar an die Anwälte des Klägers zu zahlen, die diese zumindest teilweise einer wohltätigen Organisation spenden. Angaben über eine eventuelle Zahlung an Gawronski und den zweiten Kläger sind aus dem Text der Einigung nicht zu entnehmen.</p>
<p>Angesichts eines <a href="http://www.thebookseller.com/news/98286-kindle-prepared-for-pre-frankfurt-uk-launch.html.rss" target="_blank">gerüchteweise</a> bevorstehenden Launchs des Kindle in Europa fällt ins Auge, dass die Gültigkeit dieser Erklärung ausdrücklich auf das US-Territorium beschränkt ist. Dennoch müssen sich Kindle-Nutzer außerhalb der USA wohl kaum Sorgen um einen Rückfall des Online-Buchhändlers machen:  Zu tief dürfte bei Amazon der Stachel stecken.</p>
<p>Nachdem sich Amazon-CEO Jeff Bezos persönlich für die Löschaktion <a href="http://bewegliche-lettern.de/2009/07/kindle-1984-jeff-bezos-sagt-sorry-laesst-alle-fragen-offen/" target="_blank">entschuldigt</a> hatte und Amazon den geschädigten Kindle-Nutzern die Wiederherstellung der gelöschten Daten oder eine Gutschrift in Höhe von 30 US-Dollar <a href="http://bewegliche-lettern.de/2009/09/amazon-bietet-kindle-1984-geschaedigten-daten-oder-geld/" target="_blank">angeboten</a> hatte, zieht diese außergerichtliche Einigung einen Schlussstrich unter die für Amazon peinliche Panne.</p>
<p>Der Skandal um Amazons heimliche Löschaktion hat  das Verdienst, klargemacht zu haben, wie prekär die Privatsphäre und die Besitz- oder Nutzungsrechte sind, die die Nutzer von &#8220;<a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,637388,00.html" target="_blank">tethered devices</a>&#8221; wie dem Kindle-Reader, an den von ihnen erworbenen Inhalten haben.</p>
<p>(via <a href="http://www.teleread.org/2009/10/01/1984-lawsuit-settled-by-amazon-enough-protection-now-from-orwellian-zaps-of-kindle-books/" target="_blank">teleread</a>)</p>
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		<title>Lawrence Lessig über das Google Book Settlement</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2009/08/lawrence-lessig-ueber-das-google-book-settlement/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 09:55:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Lawrence Lessig]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Vortrag für das Berkman Center for Internet &#38; Society der Harvard University hat Lawrence Lessig davor gewarnt, dass das Google Book Settlement den Zugang zu Literatur kurzfristig zwar erleichtern, langfristig jedoch erschweren wird. Lessig sprach davon, dass sich die &#8220;Ökologie des Werkzugangs&#8221; (&#8220;ecology of access&#8221;) durch die Regelung grundsätzlich zu verschieben droht. Während [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Vortrag für das <a href="http://cyber.law.harvard.edu/" target="_blank">Berkman Center for Internet &amp; Society</a> der Harvard University hat <a href="http://lessig.org/blog/" target="_blank">Lawrence Lessig</a> davor gewarnt, dass das Google Book Settlement den Zugang zu Literatur kurzfristig zwar erleichtern, langfristig jedoch erschweren wird. Lessig sprach davon, dass sich die &#8220;<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Digital_ecology" target="_blank">Ökologie</a> des Werkzugangs&#8221; (&#8220;ecology of access&#8221;) durch die Regelung grundsätzlich zu verschieben droht. <span id="more-337"></span></p>
<p>Während im traditionellen System die Bibliotheken gewährleisten, dass man zu jedem literarischen Werk freien Zugang hat, wird das Google Book Settlement seiner Ansicht nach dazu führen, dass der Zugang zu jenen Werken, die weder in gedruckter Ausgabe verfügbar noch gemeinfrei sind, durch überkomplexe Bestimmungen letztlich der Nutzung entzogen werden.</p>
<p>Lessig verglich die Situation, die durch das Settlement entsteht, mit der komplizierten Rechtslage bei Dokumentarfilmen: Die einzelne Bestandteile, aus denen diese sich zusammensetzen, etwa Ausschnitte aus Nachrichtensendungen oder anderen Quellen, werden jeweils einzeln durch unterschiedliche Lizenzabkommen mit unterschiedlichen Laufzeiten geschützt, so dass nach Ablauf der ursprünglich ausgehandelten Lizenzlaufzeit ein immenser Aufwand zur Neulizenzierung ansteht, wenn man den Dokumentarfilm auch weiterhin verfügbar halten will. Durch das <a href="http://www.googlebooksettlement.com/r/view_settlement_agreement" target="_blank">Book Settlement</a> wird nach Lawrence Lessigs  Ansicht eine vergleichbar komplizierte Lizenzierungssituation für verwaiste Werke geschaffen, die einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfordert:</p>
<blockquote><p>&#8220;The problem here is that the settlement pushes us towards a radically different kind of ecology. […] Here is my fear: That this agreement with the largest and most important information technology company we&#8217;ve got and the two presumptive rights players here, publishers and authors, moves us down a path where books become documentary films. Where the ecology of access we have to books in the future is like the ecology of access we have to documentary films today. Which means that we don&#8217;t have access in the traditional sense of guaranteeing [that] we&#8217;ve got access. [Instead] we&#8217;ve got access that&#8217;s encumbered by a bunch of agreements that don&#8217;t ever build into their architecture the theme that we must guarantee at some point free access to this culture. We&#8217;re building into this not so much a digital library but a digital bookstore.&#8221;</p></blockquote>
<p>Auch wenn Lessigs Sorge der Zugänglichkeit durch Nutzer gilt, deren Rechte er in der Konstellation des Settlements nicht repräsentiert findet, redet er nicht einer copyrightfreien Situation das Wort. Lessig betont, dass die Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft (Limitierung des Zugangs) und den Interessen der Nutzer (Zugangsmöglichkeit) sich in der digitalen Welt verschoben hat, so dass ein neues Gleichgewicht gefunden und dazu auch das Urheberrecht reformiert werden muss:</p>
<blockquote><p>&#8220;Think about how we are going to restrike a balance in the digital world that gives us something like the value of the balance that was struck in the physical world, a balance between what I think of as the commercial life of published works and the beyond-the-commercial life of published works. […] The problem in the digital world is that free space disappears because every single thing you do with copyrighted work in a digital environment triggers copyright law in theory because it produces a copy. […] What do we do to recreate this balance how do we structure a legal regime to give us both the commercial opportunity where that’s necessary and the free access where that commercial opportunity is no longer necessary.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der gesamte Vortrag kann auf der Website des <a href="http://blogs.law.harvard.edu/mediaberkman/2009/08/03/lawrence-lessig-on-the-google-book-search-settlement-settlements-static-goods-dynamic-bads-audi/" target="_blank">Berkman Center</a> als Audiofile (<a href="http://wilkins.law.harvard.edu/events/conferences/2009-07-31_googlebooks/2009-07-31_googlelessig/2009-07-31_googlelessig.mp3" target="_blank">MP3</a> oder <a href="http://wilkins.law.harvard.edu/events/conferences/2009-07-31_googlebooks/2009-07-31_googlelessig/2009-07-31_googlelessig.ogg" target="_blank">OGG</a>) heruntergeladen werden. (Wer einmal Lessigs Präsentationen gesehen hat, wie etwa seinen Berliner Vortrag &#8220;<a href="http://blip.tv/file/2121395" target="_blank">The Search for a Moose</a>&#8220;, wird bedauern, dass die Bilder zu Lessigs Vortrag nicht mitgeliefert werden. Das Gelächter des Publikums zeigt, dass sie es wert gewesen wären. Vielleicht stellt Lessig seine Berkman-Center-Präsentation ja auch noch auch seinem <a href="http://lessig.blip.tv/" target="_blank">Kanal</a> bei blip.tv ein)</p>
<p>(via <a href="http://www.teleread.org/2009/08/10/larry-lessig-on-digital-libraries/" target="_blank">teleread</a>)</p>
<p><strong>Update</strong> 13.08. 22:19h: Lawrence Lessig hat seinen Vortrag über das Google Book Search Settlement nun auch als <a href="http://blip.tv/file/2471815" target="_blank">Video</a> zugänglich gemacht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Lesenswert: Ilja Braun über das Google Book Settlement</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2009/07/lesenswert-ilja-braun-ueber-google-books-settlement/</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 08:42:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lesenswert]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Google Book Settlement privilegiert Nutzer und Verlage in den USA, schreibt Ilja Braun heute im Perlentaucher. Durch IP-Blocking wird Google sicherstellen, dass nur von amerikanischen IP-Adressen aus auf die vom Book Settlement betroffenen Bücher zugegriffen werden kann. Wer außerhalb der USA vor dem Computer sitzt, wird auf die von Google eingescannten Bücher nicht zugreifen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Google Book Settlement privilegiert Nutzer und Verlage in den USA, <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/5627.html" target="_blank">schreibt</a> Ilja Braun heute im Perlentaucher. Durch IP-Blocking wird Google sicherstellen, dass nur von amerikanischen IP-Adressen aus auf die vom <a href="http://www.googlebooksettlement.com/" target="_blank">Book Settlement</a> betroffenen Bücher zugegriffen werden kann. Wer außerhalb der USA vor dem Computer sitzt, wird auf die von Google eingescannten Bücher nicht zugreifen können.<span id="more-281"></span></p>
<p>Wie Braun darstellt, will Google so Vorwürfen entgehen, außerhalb der USA, wo es sich durch das Book Settlement juristisch absichert, gegen lokale Urheberrechts- oder Copyrightbestimmungen zu verstoßen. Dadurch werden die Nutzer von Googles Büchersuche in den USA allerdings weit mehr haben als anderswo:</p>
<blockquote><p>&#8220;Nach der Genehmigung des Vergleichs werden die Leser in den USA Zugriff auf mehr als zehn Millionen digitalisierte Bücher haben. Bibliotheken werden ihren Besuchern über institutionelle Abonnements ermöglichen, diese Texte im Volltext zu lesen. Von dem abgelegensten kleinen Ort aus wird man so auf die Bestände der New York Public Library zugreifen können. Bücher, die im Handel längst nicht mehr erhältlich sind, werden als E-Book oder Print-on-Demand Ausgabe wieder lieferbar sein. In Europa und im Rest der Welt werden hingegen nur solche Titel verfügbar sein, die entweder gemeinfrei sind oder die die Rechteinhaber selbst bei Google angemeldet haben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Nicht nur Nutzer, sondern auch amerikanische Autoren und Verlage seien durch das Book Settlement gegenüber ihren Kollegen außerhalb der USA privilegiert, schildert Ilja Braun. Daher regt er an, eine deutsche Version des Book Settlement auf den Weg zu bringen:</p>
<blockquote><p>&#8220;Eine deutsche Ausgabe des viel geschmähten Google Settlements wäre also womöglich gar keine so schlechte Lösung &#8211; nicht zuletzt für die an einem Zugang zu zehn Millionen digitalisierten Büchern interessierte Öffentlichkeit.&#8221;</p></blockquote>
<p>Eine Frage, die sich mir nach Brauns lesenswertem Essay allerdings weiter stellt: Würde Google nicht doch gegen Bestimmungen des deutschen Urheberrechts verstoßen, wenn es für US-amerikanische IP-Adressen Bücher nutzbar machen würde, die nach deutschem Recht geschützt sind? Selbst wenn der Verstoß nur anderswo stattfindet &#8211; mir scheint: ein Verstoß bliebe er doch.</p>
<p>Google hat, wie Ilja Braun berichtet, eingestanden, dass es beim Book Settlement &#8220;in Sachen Informationspolitik noch einiges nachholen&#8221; müsse. Dem kann man nicht recht widersprechen.</p>
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		<title>Kindle 1984: Jeff Bezos sagt Sorry, lässt alle Fragen offen.</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Jul 2009 21:50:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Amazon-CEO Jeff Bezos hat sich in einem Post auf der Kindle-Community-Plattform dafür entschuldigt, dass Amazon vergangene Woche zentral per Mobilfunkanbindung (&#8220;Whispernet&#8221;) zwei E-Books von allen im Umlauf befindlichen Kindle-Geräten gelöscht hat. Amazons Vorgehen war weithin kritisiert worden, da es augenscheinlich im Widerspruch zu den Amazon-eigenen Nutzungsbedingungen des Kindle stand und die Kindle-Nutzer vor vollendete Tatsachen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Amazon-CEO Jeff Bezos hat sich in einem <a href="http://www.amazon.com/tag/kindle/forum/ref=cm_cd_ef_tft_tp?_encoding=UTF8&amp;cdForum=Fx1D7SY3BVSESG&amp;cdThread=Tx1FXQPSF67X1IU&amp;displayType=tagsDetail" target="_blank">Post</a> auf der Kindle-Community-Plattform dafür entschuldigt, dass Amazon vergangene Woche zentral per Mobilfunkanbindung (&#8220;Whispernet&#8221;) zwei E-Books von allen im Umlauf befindlichen Kindle-Geräten <a href="http://bewegliche-lettern.de/2009/07/kindle-1984-amazon-loescht-orwell/" target="_blank">gelöscht</a> hat. Amazons Vorgehen war weithin kritisiert worden, da es augenscheinlich im Widerspruch zu den Amazon-eigenen <a href="http://www.amazon.com/gp/help/customer/display.html?nodeId=200144530&amp;#content" target="_blank">Nutzungsbedingungen</a> des Kindle stand und die Kindle-Nutzer vor vollendete Tatsachen stellte. <span id="more-214"></span></p>
<p>Dass es sich bei den gelöschten E-Books unter anderen ausgerechnet um George Orwells Dystopie Nineteen Eighty-Four handelte, gab der in der Löschaktion zutage tretenden Datenschutz-Problematik und dem wahrgenommenen Eingriff in die persönliche Sphäre der Kindle-Nutzer einen besonders bitteren Beigeschmack. Der Kindle-Fall wurde schnell zu einem Beispielfall für den Schwund von Kundenrechten durch die Nutzung sogeannter &#8220;tethered devices&#8221;, den etwa Christian Stöcker in einem äußerst lesenswerten Artikel auf  Spiegel Online <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,637388,00.html" target="_blank">darstellt</a>. Ein größerer PR-Gau für Amazon hätte auch bei sorgfältiger Vorausplanung kaum erdacht werden können.</p>
<p>Jeff Bezos räumt in seinem knappen Beitrag nun ein, dass Amazons Vorgehen &#8220;dumm, gedankenlos und ein schmerzhafter Verstoß gegen die eigenen Prinzipien&#8221; gewesen sei. Er versichert, dass das Unternehmen aus dem Fehler lernen und in Zukunft bessere Entscheidungen treffen wolle. Im Kindle-Forum stieß dieser Kniefall auf geradezu enthusiastische Erleichterung.</p>
<p>Das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sämtliche Fragen, die Amazons Sündenfall aufwirft, nach wie vor unbeantwortet sind. Bezos&#8217; Entschuldigung trägt nichts zur Klärung der durch den Vorfall zutage getretenen Fragen bei:</p>
<ul>
<li>Sind die Kindle-User Besitzer von Kopien der erworbenen E-Books oder wird ihnen mit dem &#8216;Kauf&#8217; lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt?</li>
<li>Wie sicher sind sie davor, dass persönliche Daten, die sie auf den Kindle geladen haben, über das &#8220;Whispernet&#8221; von Amazon mitgelesen oder manipuliert werden?</li>
<li>Wer entschädigt diejenigen, denen durch Amazons Löschzugriff Schaden an eigenem geistigen Eigentum entstanden ist, da ihre Notizen und Anmerkungen, die sie sich auf dem Kindle zu den gelöschten E-Books gemacht hatten, gleich mitgelöscht wurden?</li>
</ul>
<p>Vor allem aber lässt Bezos die Frage offen, ob sich Amazon auch in Zukunft ähnliche zentrale Löschaktionen ohne Einverständnis seiner Kunden vorbehält. Die sehr breit auslegbare <a href="http://news.cnet.com/8301-13860_3-10290047-56.html?tag=newsEditorsPicksArea.0" target="_blank">Aussage</a> des Amazon-Sprechers Drew Herdener in der vergangenen Woche (&#8220;We are changing our systems so that in the future we will not remove books from customers&#8217; devices in these circumstances&#8221;) bleibt in ihrer Mehrdeutigkeit stehen: Es ist abzuwarten, unter welchen &#8220;circumstances&#8221; Amazon in Zukunft zu ähnlich drastischen Maßnahmen greifen wird.</p>
<p>&#8220;Sorry&#8221; ist bisweilen eben nicht &#8220;<a href="http://www.youtube.com/watch?v=J2e4NlnLr28" target="_blank">the hardest word</a>&#8220;, sondern die leichteste Ausflucht von allen.</p>
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		<title>Kindle 1984: Amazon löscht Orwell</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Jul 2009 04:39:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
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		<description><![CDATA[Einer der größten Vorteile von Amazons E-Reader Kindle ist die Möglichkeit, über ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Mobilfunknetz elektronische Bücher von der Onlineplattform des Buchhändlers herunterladen zu können. Mit dem Drücken einer Taste (gefolgt von der entsprechenden Belastung der Kreditkarte) ist jedes verfügbare E-Book binnen 60 Sekunden auf dem Lesegerät. Damit es wieder verschwindet, muss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer der größten Vorteile von Amazons E-Reader Kindle ist die Möglichkeit, über ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Mobilfunknetz elektronische Bücher von der Onlineplattform des Buchhändlers herunterladen zu können. Mit dem Drücken einer Taste (gefolgt von der entsprechenden Belastung der Kreditkarte) ist jedes verfügbare E-Book binnen 60 Sekunden auf dem Lesegerät. Damit es wieder verschwindet, muss man dagegen keine Taste drücken.<span id="more-177"></span></p>
<p>Ohne vorherige Nachfrage oder Warnung hat der weltgrößte Onlinebuchhändler am vergangenen Donnerstag über die &#8220;Whispernet&#8221; genannte Mobilfunkanbindung zwei E-Books von sämtlichen im Umlauf befindlichen Kindle-Geräten gelöscht. Dabei handelt es sich um digitale Ausgaben von George Orwells &#8220;Animal Farm&#8221; und &#8220;Nineteen Eighty-Four&#8221;, die regulär über Amazons Plattform verkauft worden waren. Im nachhinein hatte sich herausgestellt, dass der Anbieter dieser digitalen Ausgaben nicht im Besitz der entsprechenden Rechte war. Die betroffenen Kindle-Besitzer erfuhren erst im Nachhinein davon, dass die Bücher von ihren Geräten gelöscht worden waren.</p>
<p>Zwar erstattete Amazon den betroffenen Kunden den Kaufpreis der E-Books zurück. Das Vorgehen des Unternehmens führte jedoch zu erregten Diskussionen in <a href="http://www.amazon.com/tag/kindle/forum/ref=cm_cd_pg_newest?_encoding=UTF8&amp;cdForum=Fx1D7SY3BVSESG&amp;cdPage=1&amp;cdSort=oldest&amp;cdThread=Tx1QUP1NLUY4Q5M&amp;displayType=tagsDetail" target="_blank">Nutzerforen</a> und Weblogs. Auf <a href="http://www.techcrunch.com/2009/07/17/amazon-why-dont-you-come-in-our-houses-and-burn-our-books-too/" target="_blank">Techcrunch</a> vergleicht MG Siegler Amazons Fernzugriff auf die Lesegeräte mit einem Einbruch: &#8220;Seriously, why doesn’t Amazon just come into our houses and burn the print copies as well while they’re at it?&#8221; Die abgründige Ironie, die darin besteht, dass ausgerechnet Orwells &#8220;Nineteen Eighty-Four&#8221; zu den betroffenen Titeln gehörte, goutiert <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1619426/" target="_blank">unter</a> <a href="http://gizmodo.com/5317180/amazon-remotely-deletes-legitimately-purchased-books-from-thousands-of-kindles" target="_blank">vielen</a> <a href="http://www.middleragedpunk.com/2009/07/17/amazon-tosses-kindle-orwell-books-down-the-memory-hole/ " target="_blank">anderen</a> David Pogue in seinem New York Times-<a href="http://pogue.blogs.nytimes.com/2009/07/17/some-e-books-are-more-equal-than-others/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p>Die rechtliche Grundlage von Amazons Vorgehen scheint unklar, da in den <a href="http://www.amazon.com/gp/help/customer/display.html?nodeId=200144530&amp;#content" target="_blank">Nutzungsbedingungen</a> des Kindle-Readers den Kunden das Recht auf &#8220;eine dauerhafte Kopie des betreffenden digitalen Inhalts&#8221; eingeräumt wird. Die mögliche nachträgliche Entfernung von Inhalten durch Amazon wird in den Nutzungsbedingungen dagegen nicht thematisiert. Im Gegenteil streicht Amazon in der <a href="http://www.amazon.com/Kindle-Amazons-Wireless-Reading-Generation/dp/B00154JDAI/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;s=electronics&amp;qid=1247943077&amp;sr=8-1" target="_blank">Produktbeschreibung</a> des Kindle heraus, dass alle gekauften E-Books zusätzlich bei Amazon gesichert und dadurch zukunftssicher verfügbar seien:</p>
<blockquote><p>&#8220;A copy of every book you purchased from the Kindle Store is backed up online at Amazon.com in case you ever need to download it again. You can wirelessly re-download books for free any time. […] Think of it as a bookshelf in your attic &#8211; even though you don&#8217;t see it, you know your books are there.&#8221;</p></blockquote>
<p><a href="http://www.informationweek.com/news/personal_tech/drm/showArticle.jhtml?articleID=218501227" target="_blank">Informationweek</a> zufolge dürfte sich auch die amerikanische Handelsaufsicht <a href="http://www.ftc.gov/" target="_blank">FTC</a> für die Löschaktion interessieren. Nach den heftigen Reaktionen der Netzöffentlichkeit und der Kindle-Nutzer ist Amazon nun hektisch dabei, zurückzurudern. <a href="http://news.cnet.com/8301-13860_3-10290047-56.html?tag=newsEditorsPicksArea.0" target="_blank">Cnet</a> zitiert einen Amazon-Sprecher mit den Worten: &#8220;We are changing our systems so that in the future we will not remove books from customers&#8217; devices in these circumstances.&#8221; – Damit lässt sich Amazon freilich weiten Raum für andere &#8220;circumstances&#8221;, die in Zukunft zu Löschaktionen führen könnten.</p>
<p>Wie leicht es Amazon gefallen ist, die betreffenden Bücher zu löschen, verdeutlicht den gravierenden Nachteil, den E-Books gegenüber physischen Büchern hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Archivierbarkeit und Manipulationssicherheit besitzen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie weit die Rechte von Verbrauchern an den heruntergeladenen E-Books eigentlich gehen: Sind sie Besitzer von Kopien der E-Books oder haben sie lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht?</p>
<p>Der Fall macht klar, dass sich das &#8220;Whispernet&#8221; nicht nur für eine bequeme Art des Buchshoppings, sondern auch für eine besonders ruppige Form des Digital Rights Management eignet. Wenn es hier um den Schutz geistigen Eigentums geht, muss sich Amazon-Chef Jeff Bezos die Frage gefallen lassen, wie wichtig ihm der Schutz des geistigen Eigentums der Kindle-Nutzer ist. Zwar ist unklar, ob und in welchem Umfang Notizen, Anmerkungen und Lesezeichen, die Kindle-Nutzer in ihren nun gelöschten E-Books angelegt hatten, direkt von der Löschung betroffen sind. Selbst wenn diese intellektuellen Leistungen der Leser nicht direkt mitgelöscht worden sind, würden sie durch den Verlust des Textes, auf den sie sich beziehen, ihren Sinn einbüßen: Eine Randbemerkung ist ja nur im Zusammenhang mit dem daneben stehenden Text sinnvoll. Insofern wäre den betroffenen Nutzern ein Schaden entstanden.</p>
<p>Mit dieser Aktion hat Amazon den größten technologischen Vorzug seines Geräts in einen gravierenden Nachteil verwandelt: Von nun an wird jedem Nutzer eines Kindle klar sein, dass stets eine Thought Police seine digitale Bibliothek im Blick haben und mit ihr unbeobachtet nach Belieben schalten und walten kann. Dies sollte vor allem im Auge behalten, wer einen weiteren Vorzug des neuesten Kindle-Modells DX nutzen will: Dessen eingebaute pdf-Software &#8220;ermöglicht es Ihnen&#8221;, wie Amazon verspricht, &#8220;all Ihre persönlichen und beruflichen Dokumente unterwegs zu lesen&#8221; &#8211; Möglicherweise nicht nur Ihnen.</p>
<p>(via <a href="http://www.boingboing.net/2009/07/17/amazon-zaps-purchase.html" target="_blank">BoingBoing</a><a href="http://www.boingboing.net/2009/07/17/amazon-zaps-purchase.html"></a>, <a href="http://www.heise.de/newsticker/Amazon-loescht-gekaufte-Kindle-eBooks--/meldung/142186" target="_blank">Heise</a>, <a href="http://www.informationweek.com/news/personal_tech/drm/showArticle.jhtml?articleID=218501227" target="_blank">Informationweek</a><a href="http://www.informationweek.com/news/personal_tech/drm/showArticle.jhtml?articleID=218501227"></a>, <a href="http://netzwertig.com/2009/07/18/amazons-kindle-orwellscher-drm-suendenfall/" target="_blank">Netzwertig</a><a href="http://news.cnet.com/8301-13860_3-10290047-56.html?tag=newsEditorsPicksArea.0"></a>)</p>
<p><strong>Update </strong>19.7., 22:18h: Wie das britische Branchenmagazin The Bookseller soeben <a href="http://www.thebookseller.com/news/91946-amazon-likened-to-big-brother-after-deleting-1984-from-kindles.html.rss" target="_blank">berichtet</a>, sollen in mindestens einem Fall tatsächlich umfangreiche Annotationen, die ein Leser zu einem der beanstandeten E-Books auf seinem Kindle angelegt hatte, durch die Löschaktion vernichtet worden sein:</p>
<blockquote><p>&#8220;One Kindle user even had his notes on the book removed: Justin Gawronski, a 17-year-old from the Detroit area, was reading 1984 on his Kindle for a summer assignment and lost all his notes and annotations when the file vanished. »They didn&#8217;t just take a book back, they stole my work,« he is reported to have said.&#8221;</p></blockquote>
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		<title>Roland Reuß: Open Access und die &#8220;Straftat gigantischen Ausmaßes&#8221;</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 21:58:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Heidelberger Appell]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Roland Reuß]]></category>

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		<description><![CDATA[Roland Reuß hat den Mut, seine Angst öffentlich zu gestehen. Auf seinem Eröffnungsvortrag zur Tagung &#8220;Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit&#8220;, die gestern in Frankfurt stattfand, machte er deutlich, wie sehr ihm davor graut, dass seine Werke durch Open Access im Internet den Barbaren anheimfallen könnten. Sein Vortrag steht konsequenter Weise nicht online, so dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Roland Reuss bei Google Booksearch" href="http://books.google.de/books?as_q=&amp;num=10&amp;btnG=Google-Suche&amp;as_epq=roland+reuss" target="_blank">Roland Reuß</a> hat den Mut, seine Angst öffentlich zu gestehen. Auf seinem Eröffnungsvortrag zur Tagung &#8220;<a href="http://www.textkritik.de/urheberrechtstagung/" target="_blank">Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit</a>&#8220;<a href="http://www.textkritik.de/urheberrechtstagung/"></a>, die gestern in Frankfurt stattfand, machte er deutlich, wie sehr ihm davor graut, dass seine Werke durch Open Access im Internet den Barbaren anheimfallen könnten. <span id="more-128"></span>Sein Vortrag steht konsequenter Weise nicht online, so dass ich mich im folgenden an die Berichte von Thierry Chervel für den <a href="http://www.perlentaucher.de/blog/51_die_fruechte_des_internets" target="_blank">Perlentaucher</a> und Wolfgang Tischer für <a href="http://www.literaturcafe.de/heidelberger-appell-frankfurter-literaturhaus-tagung/" target="_blank">Literaturcafé</a> halten muss. Thierry Chervel zufolge beklagte der Initiator des <a href="http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm" target="_blank">Heidelberger Appells</a> die &#8220;allgemeine Respektlosigkeit der sogenannten Konsumenten&#8221; – vor allem jener im Internet:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es herrsche im Internet ein »hedonistischer und antiindividualistischer Furor, der leicht ins Kannibalistische abgleiten kann«. Gegen die »populistischen Diskurse« derer, die »alles gleich und umsonst haben wollen« brachte er das »geistige und sittliche Band zwischen Autor und Werk« in Anschlag. Er sei wie der Vater seiner Werke. Der von ihm beschworene Zwang zu Open Access und Googles Bemächtigung erschienen wie eine Entführung seiner Kinder in ein Stadion, wo sie dann ohne weitere Aufsicht einem entfesselten Mob ausgeliefert wären.&#8221;</p></blockquote>
<p>Man kann sich ein wenig über die Gleichsetzung von Kindern mit wissenschaftlichen Werken wundern. Doch ist Angst um die eigenen Kinder kein Gefühl, für das man sich schämen müsste, und Fürsorglichkeit eine durchaus schickliche Tugend. Der Vergleich macht allerdings deutlich, wie tief Reuß&#8217; Affekt gegen Open Access, ja gegen jede Art des unkontrollierten Zugriffs auf seine wissenschaftlichen Werke geht. Wer so spricht, fürchtet sich davor, dass irgendwelchen anonymen Anderen, und gar einer unüberschaubaren und unkontrollierbaren Zahl von ihnen, etwas anheim fallen könnte, was ihm am Herzen liegt. Mit anderen Worten: Reuß hat Angst vor dem &#8220;allgemein respektlosen&#8221; Publikum, Angst vor einem entfesselten Kritiker-&#8221;Mob&#8221;, Angst davor,</p>
<blockquote><p>&#8220;was alles mit seinem Werk im Netz passieren könnte: Leute könnten es ändern, es könnte in Zusammenhängen stehen, die ihm nicht behagen. »Ein Autor kann etwas dagegen haben, sein Werk auf einer von Werbeeinnahmen finanzierten Plattform wiederzufinden.« Das ziehe ihn auf ein Niveau herab, auf dem er sich nicht heimisch fühle, es beschädige die Integrität seines Werks, mehr, es taste es innerlich an, mache etwas anderes, von ihm nicht Gewolltes aus dem Werk. Reuß prangerte auch Fehler an, die bei der Digitalisierung von Büchern passieren. »Dass ich als Autor für eine Textgestalt haftbar gemacht werde, die ich niemals autorisiert habe«, beklagte Reuß – alles in allem eine »Straftat gigantischen Ausmaßes«&#8221;</p></blockquote>
<p>Nichts von dem, was Reuß hier laut Thierry Chervel beschreibt, ist schön – für &#8220;Straftaten gigantischen Ausmaßes&#8221; würden mir allerdings sehr andere Beispiele einfallen.</p>
<p>Veröffentlichen heißt immer auch ein stückweit, Kontrollverlust zu akzeptieren: Was einmal veröffentlicht ist, kann nicht zurückgeholt werden: Die <a href="http://www.d-nb.de/" target="_blank">Deutsche Nationalbibliothek</a> würde noch so flehentlichem Bitten, eines reuigen Autors, sein Werk aus den Regalen zu entfernen, zurecht nicht Folge leisten. Das hängt damit zusammen, dass das Urheberrecht selbst, wie Volker Grassmuck von <a href="http://www.irights.info/" target="_blank">iRights.info</a> in der Einleitung zu &#8220;Urheberrecht im Alltag&#8221; (<a href="http://irights.info/fileadmin/texte/buch/iRights-Buch-2.Aufl._download.pdf" target="_blank">pdf</a>) verdeutlicht,</p>
<blockquote><p>dazu dient, das »Recht der Allgemeinheit auf ungehinderten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Gütern« sowie »das Interesse der Allgemeinheit, im Rahmen der Entwicklung der modernen Industriegesellschaft, zu vorhandenen Informationen und Dokumentationen einen unkomplizierten Zugang haben zu müssen,« zu sichern.</p></blockquote>
<p>Reuß mag dergleichen nicht anfechten: &#8220;Eine Sozialbindung seines geistigen Eigentums<strong> </strong>erkannte er ausdrücklich nicht an&#8221;, resümiert Thierry Chervel. Wolfgang Tischer nimmt Reuss&#8217; &#8220;reichlich romantisches und fast schon bis zur Unschuld verklärtes Bild von der Autor- und Urheberschaft&#8221; aufs Korn:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es ist ein dermaßen idealisiertes Bild, wie es sich wohl nur ein staatlich bezahlter Professor leisten kann, für den das Übel beginnt, wenn er sein Werk in die Freiheit entlässt. Für Reuß sind seine Werke wie Kinder, die er in einem guten Kindergarten wohlbehütet wissen will. Sein Kindergarten ist der Verlag. Bei einem Verlag zu publizieren, so Reuß, das sei schon etwas ganz anderes, als bei einer Suchmaschine ganz oben zu stehen. Die Kritiker [des Heidelberger Appells, Anm. bewegliche <em>lettern</em>], so sieht es Reuß, störe diese vertrauensvolle Beziehung zwischen Autor und Verlag.&#8221;</p></blockquote>
<p>Für Reuß zeichnet es einen Verlag aus, dem Autor Nestwärme zu gewähren und so seine Kontingenzfurcht zu mindern. Nur gut, dass Reuß vorsorglich betonte, es gehe ihm nicht ums Monetäre, sondern rein um Persönlichkeitsrechte. Denn mit dem gängigen Geschäftsmodell eines Publikumsverlags, der mit dem Autor das Interesse an einer möglichst weiten Verbreitung seines Werkes gemein hat, lässt sich eine solche Einstellung wohl kaum vereinbaren.</p>
<p>Wolfgang Tischers Verweis auf das staatliche Bezahlmodell, an dem Reuß teilhat, trifft deshalb den Kern: In der geisteswissenschaftlichen Welt, zu der Reuß gehört, verdienen die Autoren mit Publikationen nur in Ausnahmefällen direkt Geld. Dort publiziert man in aller Regel unhonoriert, bisweilen gegen Druckkostenzuschüsse, die aus der eigenen Tasche oder aus Fördermitteln zu entrichten sind. Indirekt werden die Autoren dadurch entlohnt, dass sie sich mithilfe ihrer Publikationen eine Stellung im staatlich finanzierten Wissenschaftssystem erarbeiten können. Dank Druckkostenzuschuss und da die größtenteils institutionellen Abnehmer wissenschaftlicher Publikationen diese ohnedies beinahe um jeden Preis erwerben müssen, sind Wissenschaftsverlage der Mühe einer auf ein breiteres Publikum zielenden Pressearbeit zum großen Teil enthoben.</p>
<p>In Reuß&#8217; Augen scheint der Druckkostenzuschuss somit sicherzustellen, dass man behaglich unter sich bleibt und der &#8220;Mob&#8221; außen vor. Zahlen für die Exklusivität: Das Geschäftsmodell von Wissenschaftsverlagen als exklusiver Club verstanden. Nur gibt es den Schönheitsfehler, dass das Geld, das da ausgegeben wird, vom Staat kommt. Oder, wie die Verfechter des Heidelberger Appells selbst <a href="http://www.textkritik.de/urheberrechtstagung/index.htm" target="_blank">formulieren</a>: &#8220;daß es der Öffentlichkeit nicht zuzumuten sei, für Wissenschaft zweimal zu bezahlen – einmal auf der Produktionsseite durch Entlohnung und Förderung der Wissenschaftler und ein zweites Mal als Konsument von (überteuerten) Verlagserzeugnissen.&#8221;</p>
<p>Roland Reuß hat sich mit seinen bemerkenswerten Kleist und Kafka-Editionen einen Namen gemacht. Neben seinen wissenschaftlichen Werken, bei deren Verbreitung er die geschilderte schamhafte Zurückhaltung pflegt, hat seine Publikationstätigkeit noch einen rüstigen Seitenzweig: Man wird sich an Roland Reuß dereinst als an einen großen Verfasser von Appellen erinnern. Mit diesen Appellen hält Reuß nicht hinterm Berg: Sie sind kraftvoll formuliert, schrankenlos online einsehbar und gelten vor allem der eigenen Sache.</p>
<p>Mit dieser von seiner wissenschaftlichen so deutlich unterschiedenen Publikationsstrategie ist Reuß überaus erfolgreich: Der Heidelberger Appell hat ein bemerkenswertes Medienecho hervorgerufen. Um ihn hat sich eine Menge von bisher 2634 Unterzeichnern geschart: Bedeutende Schriftsteller, Größen des Geisteslebens, Zeitungs- und Buch-Verleger – alles, nur kein &#8220;entfesselter Mob&#8221;.</p>
<p>Und der Heidelberger Appell war nicht der erste, den Reuß&#8217; <a href="http://www.textkritik.de/" target="_blank">Institut für Textkritk</a> lancierte. Als im Oktober 2006 die <a href="http://www.dfg.de/" target="_blank">Deutsche Forschungsgemeinschaft</a> entschied, die von Reuß zusammen mit Peter Staengle erstellte historisch-kritische <a href="http://www.stroemfeld.de/de/editionen_0_5_1/" target="_blank">Kafka-Ausgabe</a> nicht weiter zu fördern, wandte sich die Fachwelt in einem &#8211; auf der Website des Instituts nach wie vor schrankenlos zugänglichen -  <a href="http://www.textkritik.de/presse/offener_brief.htm" target="_blank">Offenen Brief</a> an den damaligen DFG-Präsidenten Ernst-Ludwig Winnacker. Auch damals fand der Appell keinen &#8220;entfesselten Mob&#8221;, sondern eine zahlreiche Schar namhafter Unterstützer. Die DFG blieb dennoch bei ihrer umstrittenen Entscheidung. Für Wolfgang Tischers Mutmaßung, dass hinter Reuß&#8217; gegen die DFG gerichtetem Heidelberger Appell eine &#8220;private Fehde von Roland Reuß mit der DFG&#8221; stehe, gibt es also durchaus ein Indiz.</p>
<p>Man mag sich wünschen, dass Reuß aus der öffentlichen Wirksamkeit dieser Appelle auf die Chancen eines ebenso schrankenlos öffentlichen wissenschaftlichen Publizierens schließen würde. Bisweilen müssen Vorbehalte und Tabus im Interesse der Wissenschaft überschritten werden. Franz Kafka <a href="http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&amp;xid=1351&amp;kapitel=1#gb_found" target="_blank">appellierte</a> in seinem letzen Willen an Max Brod, seine Manuskripte &#8220;restlos und ungelesen zu verbrennen&#8221;. Max Brod widerstand dem Wunsch des Freundes und veröffentlichte sie. Das war nicht im Sinne der &#8220;Autorschaft als Werkherrschaft&#8221;, aber zweifellos verdienstvoll. Dass Roland Reuß zusammen mit Peter Staengle gegenüber der arg verfälschenden Kafka-Ausgabe Brods den Urtext der Manuskripte mit der historisch-kritischen Edition wieder sichtbar gemacht hat, ist eine literaturwissenschaftliche Tat gigantischen Ausmaßes. – Und, wenngleich der &#8220;Werkherrschaft&#8221; und dem bekundeten Willen des Autors entgegengesetzt, ganz gewiss keine &#8220;Straftat&#8221;.</p>
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		<title>Lesenswert: Legalize it &#8211; Klaus Wrede will Filesharer nicht verknacken</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 09:59:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Rohde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitale Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Lesenswert]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Klaus Wrede]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie erfrischend, in der deutschen Branchenpresse eine innovationsfreudige Meinung zu lesen! Filesharer sollen nicht verfolgt werden, fordert Klaus Wrede im Börsenblatt &#8211; der juristische Kampf gegen die ungeregelte Verbreitung sei eh &#8220;aussichtslos&#8221;. Und widerspreche letztlich der Kernaufgabe des Verlegens. Denn die, erinnert uns Wrede, bestehe nicht im Verkaufen von Büchern, sondern im Verbreiten von Inhalten: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie erfrischend, in der deutschen Branchenpresse eine innovationsfreudige Meinung zu lesen! Filesharer sollen nicht verfolgt werden, <a href="http://www.boersenblatt.net/328525/" target="_blank">fordert</a> Klaus Wrede im Börsenblatt &#8211; der juristische Kampf gegen die ungeregelte Verbreitung sei eh &#8220;aussichtslos&#8221;. Und widerspreche letztlich der Kernaufgabe des Verlegens. <span id="more-77"></span>Denn die, erinnert uns Wrede, bestehe nicht im Verkaufen von Büchern, sondern im Verbreiten von Inhalten:</p>
<blockquote><p>&#8220;Man hat das Gefühl, dass einige Verlage digitale Inhalte am liebsten vermarkten würden, ohne sie verbreiten zu müssen. Denn jede Verbreitung kann zu Missbrauch führen. Und geradezu reflexhaft wird unerlaubte Nutzung verfolgt oder erschwert. Dabei ist wohl jeder Verleger einmal mit dem lobenswerten Ziel angetreten, wichtige Inhalte möglichst weit zu verbreiten. Es muss diesem Verleger doch ein ungutes Gefühl geben, wenn er feststellt, dass er nun fast mehr Sorge dafür trägt, die Verbreitung seiner Inhalte zu verhindern, als diese zu fördern.&#8221;</p></blockquote>
<p>Doch wie wird daraus ein Geschäft? Die Verlage könnten sich darauf verlegen, &#8220;Nutzerumgebungen&#8221; für E-Books zu schaffen, die für Leser attraktiver sind als lieblos aufgestaplete Dateihaufen auf Downloadservern, schlägt Wrede vor.</p>
<p>Wredes Ansatz ist interessant und unumgänglich: vom Nutzer &#8211; also vom Leser und Downloader &#8211; her zu denken statt vom Produzenten her. Denn die Digitalisierung ist eine Ermächtigung des Konsumenten, der zum Bezahlen nicht mehr gezwungen werden kann, sondern zum Zahlen gewonnen werden muss.</p>
<p>Den &#8220;Workflow&#8221; des Lesers zu unterstützen, wie Wrede fordert, kann beispielsweise auch heißen, ihm einen guten, atmosphärischen und übersichtlichen Platz im Web zu bieten, auf dem er gute literarische (sei&#8217;s belletristische, sei&#8217;s fachliche) Angebote nach seinem Geschmack finden und nutzen kann. Und sich am besten sogar als Leser einbringen kann &#8211; solche social web-Applikationen für Leser gibt es ja bereits. Nur überlassen Verlage bisher anderen dieses Feld: Den Shelfaris, BookGluttons und Bookrix, deren Attraktivität bisher kein einziges Verlagsangebot erreicht.</p>
<p>Wie sehr Wrede mit seinen klaren Thesen im Börsenblatt ins Wespennest sticht, zeigen die zahlreichen kontroversen und ebenfalls lesenswerten Kommentare.</p>
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