<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Open Source statt Memory Hole? Txtr gelobt Transparenz, Vodafone ziert sich</title>
	<atom:link href="http://bewegliche-lettern.de/2009/07/open-source-statt-memory-hole-txtr-gelobt-transparenz-vodafone-ziert-sich/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://bewegliche-lettern.de/2009/07/open-source-statt-memory-hole-txtr-gelobt-transparenz-vodafone-ziert-sich/</link>
	<description>medienwandel in gutenbergs welt</description>
	<lastBuildDate>Mon, 25 Oct 2010 20:13:10 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
	<item>
		<title>Von: Joachim Güntner</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2009/07/open-source-statt-memory-hole-txtr-gelobt-transparenz-vodafone-ziert-sich/comment-page-1/#comment-47</link>
		<dc:creator>Joachim Güntner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 14:32:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bewegliche-lettern.de/?p=302#comment-47</guid>
		<description>Oh, pardon, da ist mir bei der Replik im dritten Satz ein Fehler unterlaufen. Richtig muss es natürlich heißen: Mir ging es im Kommentar nur darum, den kategorialen Unterschied zwischen Besitzrecht einerseits, Nutzungsrecht bzw. Lizenz andererseits festzuhalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Oh, pardon, da ist mir bei der Replik im dritten Satz ein Fehler unterlaufen. Richtig muss es natürlich heißen: Mir ging es im Kommentar nur darum, den kategorialen Unterschied zwischen Besitzrecht einerseits, Nutzungsrecht bzw. Lizenz andererseits festzuhalten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Joachim Güntner</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2009/07/open-source-statt-memory-hole-txtr-gelobt-transparenz-vodafone-ziert-sich/comment-page-1/#comment-46</link>
		<dc:creator>Joachim Güntner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 14:05:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bewegliche-lettern.de/?p=302#comment-46</guid>
		<description>Lieber Herr Heinrich,

die juristischen Spitzfindigkeiten, wie Sie das nennen, können manchmal unvermutet und unerwünscht eine Rolle spielen. Mögen Ihre E-Book-Käufer dereinst davon verschont bleiben :-) Mir ging es im Kommentar nur darum, den kategorialen Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Lizenz festzuhalten. Als Amazon seine Löschaktion vornahm, gab es wütende amerikanische Kommentare, derart, dass Amazon dann ja gleich Leute schicken könnte, welche die Bücher bei den Buchkäufern aus den Regalen in der Wohnung entwenden. Aber diese Analogie ist eben aufgrund des Unterschieds von Lizenz und Besitzrecht schief. Festhalten muss man, dass txtr nur ein Händler ist, der nicht selber verlegt, sondern von Verlagen (oder vielleicht auch Urhebern im Selbstverlag, was weiss ich) LIZENZEN erwirbt. Keine Besitztümer. Ergo können Sie an Ihre Käufer auch nur Lizenzen weitergeben. Und nur einmal theoretisch angenommen, der Verlag hätte für ein Buch eine BEFRISTETE Lizenz erteilt, so könnte txtr diese Befristung nicht aufheben. - Soweit muss es in der Praxis nicht kommen, aber im Hinterköpfchen sollten E-Book-Käufer den Unterschied zwischen Lizenz und Besitz einer Sache schon behalten. Den Unterschied erkennt man auch daran, dass ein Buchkäufer im Laden auf keine AGB achten muss, beim E-Book-Kauf hingegen schon.

Besten Gruß
Joachim Güntner</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Herr Heinrich,</p>
<p>die juristischen Spitzfindigkeiten, wie Sie das nennen, können manchmal unvermutet und unerwünscht eine Rolle spielen. Mögen Ihre E-Book-Käufer dereinst davon verschont bleiben <img src='http://bewegliche-lettern.de/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />  Mir ging es im Kommentar nur darum, den kategorialen Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Lizenz festzuhalten. Als Amazon seine Löschaktion vornahm, gab es wütende amerikanische Kommentare, derart, dass Amazon dann ja gleich Leute schicken könnte, welche die Bücher bei den Buchkäufern aus den Regalen in der Wohnung entwenden. Aber diese Analogie ist eben aufgrund des Unterschieds von Lizenz und Besitzrecht schief. Festhalten muss man, dass txtr nur ein Händler ist, der nicht selber verlegt, sondern von Verlagen (oder vielleicht auch Urhebern im Selbstverlag, was weiss ich) LIZENZEN erwirbt. Keine Besitztümer. Ergo können Sie an Ihre Käufer auch nur Lizenzen weitergeben. Und nur einmal theoretisch angenommen, der Verlag hätte für ein Buch eine BEFRISTETE Lizenz erteilt, so könnte txtr diese Befristung nicht aufheben. &#8211; Soweit muss es in der Praxis nicht kommen, aber im Hinterköpfchen sollten E-Book-Käufer den Unterschied zwischen Lizenz und Besitz einer Sache schon behalten. Den Unterschied erkennt man auch daran, dass ein Buchkäufer im Laden auf keine AGB achten muss, beim E-Book-Kauf hingegen schon.</p>
<p>Besten Gruß<br />
Joachim Güntner</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Fabian Heinrich</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2009/07/open-source-statt-memory-hole-txtr-gelobt-transparenz-vodafone-ziert-sich/comment-page-1/#comment-44</link>
		<dc:creator>Fabian Heinrich</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 08:08:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bewegliche-lettern.de/?p=302#comment-44</guid>
		<description>Lieber Herr Güntner, 

ein wenig Ahnung haben wir inzwischen schon. ;-) Txtr kann natürlich nichts an den geltenden e-book Standards ändern. Darauf zielte die Frage von Bewegliche Lettern - so wie ich sie verstanden habe - auch nicht ab.

Worauf es ankommt: Wenn  jemand ein ebook auf den txtr reader geladen hat, wird niemand es mehr davon löschen können. Nur der Nutzer selbst. Damit besitzt er faktisch das Werk, juristische Spitzfindigkeiten hin oder her.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Herr Güntner, </p>
<p>ein wenig Ahnung haben wir inzwischen schon. <img src='http://bewegliche-lettern.de/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  Txtr kann natürlich nichts an den geltenden e-book Standards ändern. Darauf zielte die Frage von Bewegliche Lettern &#8211; so wie ich sie verstanden habe &#8211; auch nicht ab.</p>
<p>Worauf es ankommt: Wenn  jemand ein ebook auf den txtr reader geladen hat, wird niemand es mehr davon löschen können. Nur der Nutzer selbst. Damit besitzt er faktisch das Werk, juristische Spitzfindigkeiten hin oder her.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Joachim Güntner</title>
		<link>http://bewegliche-lettern.de/2009/07/open-source-statt-memory-hole-txtr-gelobt-transparenz-vodafone-ziert-sich/comment-page-1/#comment-43</link>
		<dc:creator>Joachim Güntner</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 20:13:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://bewegliche-lettern.de/?p=302#comment-43</guid>
		<description>Sie zitieren Fabian Heinrich mit der Aussage: &quot;Die txtr-Nutzer werden “natürlich die Besitzrechte” an diesen haben.&quot; Könnte es sein, dass txtr keine Ahnung vom Buchmarkt und vom Urheberrecht hat? Bisher ist es so, dass Käufer von E-Books, sei es in den USA oder bei uns, nur ein Nutzungsrecht (eine Lizenz) am Text erwirbt. Kein &quot;Besitzrecht&quot; wie an einer Sache. Dass ändert aber nichts daran, dass eine Löschaktion von Amazon juristisch nicht haltbar war bzw. wäre. - Lustig finde ich, dass jetzt oft die gleichen Leute, denen das Recht das Urhebers an seinem Werk nichts gilt, und die mit Wonne kopieren, nun darüber lamentieren, dass sie ihre E-Books nicht besitzen, wenn sie ausnahmsweise mal bezahlen... Oder täuscht mein Eindruck?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie zitieren Fabian Heinrich mit der Aussage: &#8220;Die txtr-Nutzer werden “natürlich die Besitzrechte” an diesen haben.&#8221; Könnte es sein, dass txtr keine Ahnung vom Buchmarkt und vom Urheberrecht hat? Bisher ist es so, dass Käufer von E-Books, sei es in den USA oder bei uns, nur ein Nutzungsrecht (eine Lizenz) am Text erwirbt. Kein &#8220;Besitzrecht&#8221; wie an einer Sache. Dass ändert aber nichts daran, dass eine Löschaktion von Amazon juristisch nicht haltbar war bzw. wäre. &#8211; Lustig finde ich, dass jetzt oft die gleichen Leute, denen das Recht das Urhebers an seinem Werk nichts gilt, und die mit Wonne kopieren, nun darüber lamentieren, dass sie ihre E-Books nicht besitzen, wenn sie ausnahmsweise mal bezahlen&#8230; Oder täuscht mein Eindruck?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

